Steuerbefreiung PV-Anlage Österreich: Ab 1. April wird die Mehrwertsteuerbefreiung gestrichen

Die lang angestrebte Energiewende hat in Österreich überraschend einen unerwarteten Rückschlag erlitten. Gerade für viele Besitzer und Interessierte von Photovoltaikanlagen war es bislang ein wahrer Segen: Denn seit dem Jänner 2024 galt der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen. Doch mit der ersten Sitzung des Nationalrats unter der neuen Dreierkoalition wurde überraschend die vorzeitige Abschaffung der Befreiung von der Umsatzsteuer beschlossen. Ab dem 1. April 2025 gilt diese Maßnahme nicht mehr. Was diese Änderung nun konkret für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und jene, die es noch werden wollen, bedeutet, klären wir im folgenden Artikel ausführlich.
Österreichs Steuerbefreiung für Photovoltaik: Ein Anreiz mit großer Wirkung
Die Installation, der Ausbau und die Verwendung von Solarenergie und Photovoltaik waren bisher eine der größten Stützen in der österreichischen Energiewende. Aufgrund dessen haben sich viele Haushalte in den letzten Jahren dafür entschieden, ihren Strom mittels Photovoltaik selbst zu erzeugen. Anreize hierfür waren zum einen Umweltgründe, aber auch die bessere Kosteneffizienz. Auch aus Kostengründen. Diese Bewegung wurde bislang maßgeblich durch eine staatliche Förderung unterstützt: Seit dem 1. Jänner 2024 galt ein sogenannter Nullsteuersatz für die Lieferung, Installation, den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Photovoltaikmodulen.
Diese Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuerbefreiung hat viele Österreicherinnen und Österreicher motiviert, sich aktiv am Umweltschutz zu beteiligen und in Solaranlagen und PV-Module zu investieren. Dies wird sich nun aufgrund des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes zum 01.04.2025 ändern.
Das Ende der Steuerbefreiung für PV-Anlagen: Was sich ab dem 01.04.2025 ändert
Am 1. April 2025 wird sich diese Situation jedoch grundlegend ändern. Im Rahmen des neuen Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes (BSMG 2025), das im Bundesgesetzblatt I Nr. 7/2025 veröffentlicht wurde, wurde die vorzeitige Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung beschlossen. Konkret heißt das, dass ab diesem Datum wieder die reguläre Mehrwertsteuer von 20% auf den Erwerb, die Installation und die Einfuhr von Photovoltaikmodulen anfällt. Diese Änderung trifft insbesondere Privatpersonen sowie kleine Unternehmen, die bisher vom Nullsteuersatz für ihre Photovoltaikanlagen deutlich profitieren konnten. Da die Anwendung des Nullsteuersatzes nun nicht mehr zum Tragen kommt, werden neue Photovoltaikprojekte voraussichtlich deutlich teurer werden.
Der Nullsteuersatz gilt bis zum 31. Dezember 2025 nur noch für Verträge über Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden.
Energiewende auf Österreichisch – Was steckt hinter dem EAG?
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) stellt eines der wesentlichen politischen Instrumente dar, mit denen Österreich die Energiewende vollziehen und den Ausbau regenerativer Energien vorantreiben will. Das Ziel des Gesetzes war und ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in Österreich erheblich zu steigern, insbesondere durch den Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Die Entscheidung, die Steuerbefreiung für Photovoltaikmodule abzuschaffen, steht jedoch in starkem Gegensatz zu den ursprünglichen Ambitionen des EAG. Es gibt bereits die Besorgnis unter Fachleuten, dass eine Anhebung der Einstiegshürden und damit auch der Kosten viele potenzielle Geldgeber abschrecken könnte. Mit der Folge, dass sich der geplante Ausbau verlangsamt.
Das EAG umfasst neben der Förderung erneuerbarer Energieanlagen auch Bestimmungen zur Netzstabilität und zur Integration erneuerbarer Energiequellen in das bereits bestehende Energiesystem. Es war ursprünglich dazu gedacht, Investitionen in Technologien zu fördern, die dem Klima zugutekommen, bürokratische Hürden abzubauen und den Zugang zum Markt für erneuerbare Energien zu erleichtern. Allerdings könnte diese positive Wirkung durch die neue Steuerregelung gemindert werden.
Alle Änderungen im Überblick
- ● Keine Nullsteuersatz mehr: Ab dem 1. April 2025 wird für Photovoltaiksysteme unter 35 kWp sowie deren Installation und Import wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 20% oder Umsatzsteuer gelten.
- ● Übergangsregelungen für bereits abgeschlossene Verträge: Für Verträge, die vor dem 6. März 2025 (einschließlich) abgeschlossen wurden, kann die Mehrwertsteuerbefreiung weiterhin angewendet werden, solange die Lieferung oder vollständige Installation vor dem 31. Dezember 2025 erfolgt. Für Verträge, die nach dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, kann auch der Nullsteuersatz (0% Mehrwertsteuer) genossen werden, wenn das System vor dem 31. März 2025 geliefert oder vollständig installiert wird. Allerdings werden Systeme, die ab dem 1. April 2025 geliefert oder vollständig installiert werden, mit dem Standardsteuersatz (20% Mehrwertsteuer) besteuert.
- ● Vertragsabschluss Stichtag: Ab dem 1. April 2025 werden alle Verträge mit dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20% vollständig besteuert.
- ● Rechtliche Definition des Vertragsabschlusses: Die Zeit des Vertragsabschlusses richtet sich nach dem Zivilrecht. Hier ist die gesetzliche Unterzeichnungszeit des Vertrages von entscheidender Bedeutung. Die Liefer- oder Installationszeit wird nicht berücksichtigt.
- ● Kostensteigerung: Aufgrund des Verlusts der Steuerbefreiung könnten die Investitionskosten für neue Anlagen erheblich steigen.
- ● Batteriespeicher: Das neue Steuergesetz gilt nur für Photovoltaikmodule. Batteriespeichersysteme unterliegen separaten Steuervorschriften und müssen separat überprüft werden.
Zendure-Balkonkraftwerk als attraktive Alternative?
Die Beendigung der steuerbefreienden Politik für PV-Anlagen bedeutet, dass die Amortisationsperiode für Investitionen in Solarenergie länger geworden ist. Dennoch ist es in Österreich, wo die Energiepreise ständig steigen, immer noch erwägenswert, die Energiewende mit Balkonkraftwerk zu realisieren. Unsere Zendure Balkonkraftwerke sind einfach zu installieren und ermöglichen es Ihnen, sofort die Stromkosten zu senken. Das macht unsere Balkonkraftwerke besonders attraktiv. Darüber hinaus kann das System flexibel auf dem Balkon oder im Garten installiert und genutzt werden, ohne komplizierte Genehmigungen oder hohe Investitionen zu benötigen.
Darüber hinaus bietet unser Zendure Balkonkraftwerk mit SolarFlow Hub 2000 den Vorteil einer integrierten und bereitgestellten integrierten Speicherlösung. Auf diese Weise kann überschüssige Elektrizität effektiv gespeichert und bei tatsächlichem Bedarf genutzt werden. Benutzer können von einer besseren Selbstversorgung profitieren, ihre Abhängigkeit von Stromversorgern reduzieren und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Zendure Balkonkraftwerk ist eine praktische, steuerbegünstigte und zukunftsorientierte Investition, insbesondere in Zeiten steigender Strompreise in Österreich und der Abschaffung der Steuervorteile für traditionelle PV-Anlagen.
Fazit
Für viele kam die Streichung der Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen in Österreich überraschend. Sie markiert einen wesentlichen Einschnitt in die Förderung regenerativer Energien. Dies kann dazu führen, dass die Attraktivität von PV-Anlagen erheblich verringert wird und damit der geplante Ausbau erneuerbarer Energien generell eher verlangsamt wird. Das Zendure-Balkonkraftwerk könnte hier eine interessante Option für Sie darstellen. Denn es stellt aufgrund der steuerlichen Unabhängigkeit von Batteriespeichern eine weiterhin kostengünstige Option dar, um Strom eigenständig zu erzeugen und nachhaltig zu wirtschaften. Ob die österreichische Politik langfristig mit neuen Maßnahmen reagiert, um den Zielen der Energiewende gerecht zu werden, bleibt abzuwarten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Photovoltaik- Anlagen in Österreich
1. Wann ist eine PV-Anlage in Österreich von der Steuer befreit?
Generell gilt, dass Photovoltaikanlagen bis zum 31. März 2025 steuerfrei sind, sofern der Vertrag vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurde.
2. Was ändert sich 2025 bei Photovoltaikanlagen in Österreich?
Ab dem 01. April 2025 fällt der Nullsteuersatz für PV-Module und Photovoltaik Anlagen in Österreich weg. Dies bedeutet im Detail, dass dann Mehrkosten von 20% für Neubesitzer anfallen.
3. Wie lange gilt die Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen noch?
Die Steuerbefreiung gilt grundsätzlich noch bis zum 31. März 2025. Für Verträge, die jedoch vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt die Steuerbefreiung sogar bis zum 31. Dezember 2025.
4. Kann ich in Österreich den Steuerausgleich für meine PV-Anlagen nutzen?
Ja, Investitionen in PV-Anlagen können weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Inwiefern das auch für Sie gilt, sollten Sie individuell mit einem Steuerberater abklären.
5. Müssen bestehende Anlagen nachversteuert werden?
Nein. Die Gesetzesänderung betrifft nur Neuinstallationen und Neuimporte. Bereits installierte Anlagen sind von der Änderung durch den Gesetzgeber bisher nicht betroffen.